ALLGEMEINE OHU-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-VERTRAGSABSCHLÜSSE MIT UNTERNEHMEN

Stand: 25.11.2022

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Oberrhein-Handels-Union GmbH & Co. KG, Josef-Herrmann-Str. 1, 76473 Iffezheim, HR AG Mannheim HRA 520755, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Schulz, Dr. Volker Hartmann, Rainer Mull (https://www.ohu-profishop.de/informationen/impressum)  ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Es gelten die AGB vom 25.11.2022, abrufbar unter https://www.ohu-profishop.de/informationen/agb. Änderungen oder Ergänzungen entnehmen Sie unserer Homepage unter vorgenannter URL.

(3) Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

§ 2 Registrierung als Nutzer

(1) Ihre Registrierung zu unserem Handelssystem erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf unser Verlangen haben Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises und/oder Gewerbenachweises zuzusenden. Zur Zulassung füllen Sie das auf unserer Webseite vorhandene Registrierungsformular aus. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink Ihrer Registrierung. Nach Bestätigung haben Sie die Registrierung abgeschlossen und können sich einloggen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und wählen ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2) Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.

(3) Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

 

§ 3 Datenschutz

(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts behandeln.

(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer Website abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

(3) Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten im Cookie-Zustimmungsbanner („Cookie Consent“) zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt.

(4) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen unser Support unter der E-Mail-Adresse datenschutz@ohu-iffezheim.de zur Verfügung.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Anschluss an die von Ihnen aufgegebene Bestellung erhalten Sie von uns eine Auftragseingangsbestätigung per E-Mail. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie eine Auftragsausführungsbestätigung per E-Mail.

(2) Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Angeboten um Naturprodukte handelt. Die Abbildung stellt in Farbe und gezeigter Beschaffenheit nur ein unverbindliches Beispiel dar. Mineralische Naturprodukte unterliegen, Vorkommens- und aufbereitungsbedingt, u.U. chemischen-, Struktur- und/oder Farbveränderungen. Auch können sich entsprechende Unterschiede bei logistisch notwendiger Belieferung aus mehreren Herstellwerken ergeben.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder PayPal. Wir benutzen das Übertragungsverfahren „SSL“ zur Verschlüsselung Ihrer persönlichen Daten.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, d. h. bis zur vollständigen Auskehr des Zahlungsbetrages durch den jeweils involvierten Finanz- bzw. Zahlungsdienstleister auf unser Geschäftskonto, unser Eigentum.

(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.

 

§ 7 Lieferbedingungen

(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Lieferkosten hängen von der Liefer-Postleitzahl ab und werden im Checkoutprozess berechnet und nach Eingabe der Postleitzahl angezeigt. Die Lieferkosten werden von uns gesondert ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

(2) Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Im Falle des Leistungsverzuges kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene, mindestens 10 Kalendertage betragende Nachfrist gesetzt hat. Das Gleiche gilt bezüglich des Rechts, Schadensersatz zu verlangen. Von uns nicht zu vertretende und vorübergehende Leistungshindernisse in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, wie etwa witterungsbedingte oder verkehrsbedingte Verzögerungen, Arbeitsaufstände und Aussperrungen, behördliche Eingriffe sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem für uns unvorhersehbaren und von uns unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 oder einer entsprechenden Erkrankung und den deshalb erlassenen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Baden-Württemberg und der weiteren zuständigen Behörden stehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer des Ereignisses. Wir werden den Vertragspartner über derartige Umstände unverzüglich informieren.

(3) Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bei einer nicht durch uns zu vertretenden Nichtbelieferung durch unseren Vorlieferanten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Lieferverzögerung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Auftraggeber so bald als möglich mit.

(4) Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, Aufträge in Teilleistungen zu erfüllen, die, wenn die restlichen Teile innerhalb der vereinbarten Leistungszeit erbracht werden, oder die erbrachten Teilleistungen für den Käufer nicht ohne Interesse sind, von diesem nicht zurückgewiesen werden können. Jede Teilleistung ist ein selbständiges Geschäft.

(5) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn aufgrund der Außentemperaturen am Ort des Lieferwerkes eine normgerechte Herstellung der Ware nicht möglich ist.

(6) Da es sich um Schüttgut handelt, kann die tatsächlich gelieferte Menge Abweichungen von der bestellten Menge innerhalb eines Toleranzbereichs von +/- 15 % aufweisen. Mit Teilnahme an unserem Handelssystem erklären Sie sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

(7) Die Mindestbestellmenge beträgt eine Tonne und kann nach Absprache jeweils erhöht werden.

 

§ 8 Sachmängelhaftung/Gewährleistung

(1) Die Baustoffe unseres Sorten- und Lieferverzeichnisses werden nach den jeweils geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert. Für sonstige Baustoffe gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält.

(2) Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Produkte mit Gesteinskörnungen anderer Lieferanten, mit Zusätzen, mit Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.

(3) Mängel, einschließlich der Lieferung einer anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder Mengenabweichungen, sind ausschließlich gegenüber der Vertriebsleitung zu rügen. Andere Personen, insbesondere Fahrer, Laboranten oder Disponenten, sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Eine Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Obliegenheit von Kaufleuten zur unverzüglichen Untersuchung und zur Rüge der Ware gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass zur Erhaltung der Rechte des Käufers der rechtzeitige Eingang der Mängelrüge bei uns erforderlich ist.

Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, einschließlich der Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte, sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Baustoffs zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, einschließlich der Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte sowie eine festgestellte Mengenabweichung sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich nach Sichtbarwerden zu rügen. War der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der gelieferte Baustoff als genehmigt.

(4) Rügt der Käufer einen Mangel, so hat er den Baustoff zum Zwecke der Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.

(5) Proben gelten nur als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen worden sind.

(6) Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Mangel als genehmigt und der Käufer ist mit der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Ware mit Waren anderer Lieferanten vermengt, vermischt oder verändern lässt. Den Käufer trifft ferner die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der Rechtzeitigkeit der Rüge.

(7) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung gegenüber einem Käufer, der Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter § 10.

(8) Mängelansprüche eines verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB, verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

§ 9 Haftung aus sonstigen Gründen

Wir haften auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, wie folgt:

 

(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Auch bei Geltung des UN-Kaufrechts haften wir auf Schadensersatz nur, wenn wir den Schaden schuldhaft verursacht haben. Die verschuldensunabhängige Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.

 

§ 10 Bauproduktüberwachung

Das mit der Bauproduktüberwachung betraute Personal unseres Unternehmens, die für uns zuständige Fremdüberwachung und die Bauaufsichtsbehörden sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit die belieferte Baustelle auch unangemeldet zu betreten und Proben des von uns gelieferten Baustoffes zu entnehmen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes, Erfüllungsort für die Zahlung ist Iffezheim bzw. nach unserer Wahl der Sitz der jeweiligen Niederlassung.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Rastatt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.